Tierhalter Haftplicht
Wenn der Hund dem Briefträger zu nahe kommt oder das Pferd austritt
Laut Gesetz muss jeder Tierhalter für Schäden aufkommen, die sein Tier anderen zufügt, und das in unbegrenzter Höhe. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde. Sie haften schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Vermögen - und das ein Leben lang.